Heute habe ich feierlich die Seite Wir haben bezahlt aus meiner Blogroll geworfen. Denn, mit Sony BMG hat sich nun das letzte der vier Major Label zum Verzicht auf DRM entschlossen, was die Verlinkung dieser Seite für mich überflüssig macht. Ausschlaggebend ist wohl Amazons Vorstoß gewesen, in den digitalen Musikmarkt einzugreifen, aber eben nur ohne DRM oder gar nicht. Gut so, auch als Gegengewicht zu iTunes. Ich bin gespannt, wann auch andere Shops davon profitieren werden. Endlich ist Schluss mit diesem DRM-Scheiß. Die Musikindustrie (repräsentiert durch die vier Majors) hat im Übrigen auch keine andere Wahl. Keine Industrie kann gegen seine Kunden etwas durchsetzen, was diese nicht wollen; abgesehen von Monopolen, aber die Musik der Majors hat sich gerade nicht als Monopolgut herausgestellt, zu umkämpft ist das Medien(zeit)budget der Leute.
Jetzt fehlt mir nur noch ein Feature: Wenn ich eine CD bei Amazon kaufe, wäre es der Hammer, wenn ich die Musik im Voraus schon als MP3 herunterladen könnte. Sofort loslegen können, nicht selber rippen müssen und trotzdem die CD bekommen ist ein Killerfeature, liebe Amazon-Strategen, aber nur zum gleichen Preis. Denn der Vorteil zieht nur die zwei Tage, bis die CD da ist, denn dann kann ich sie ja auch selber rippen.
Ohne zu sehr auf meiner mit 3,3 bewerteten Hausarbeit zum Thema DRM vom Sommer 2006 rumreiten zu wollen, muss ich doch noch mal kurz erwähnen, dass da genau das drin stand: DRM lässt sich nicht dauerhaft gegen die Kunden durchsetzen und in spätestens 2 Jahren ist Schluss damit. Dieser Umstand zaubert mir immer wieder ein Lächeln aufs Gesicht. Die 3,3 kam übrigens dadurch zustande, dass ich meine durchaus schlüssig dargelegte Argumentation nicht beweisen bzw. belegen konnte, zumindest nicht mit gedrucktem Material (Blogs zwitscherten das ja schon von allen Dächern, aber Blogs gelten nicht als Quelle); ergo mangelnde Wissenschaftlichkeit – schlechte Note. Die These "DRM ist nötig, deswegen verkaufen wir nur mit DRM" war allerdings ebenso wenig belegt. Ein Diskurs konnte also meines Erachtens nur auf rein theoretischen Gedankengängen beruhen. Genau dieser (pseudo-)wissenschaftliche Wahnsinn ist übrigens schuld an meinem Entschluss, nicht noch einen Master an meinen Bachelor dran hängen zu wollen. Wie auch immer: Ich hatte recht, was mich im Nachhinein sehr befriedigt.
Nachtrag 05.01.2008 19:14: Eben kam ein Einwand zum Amazon-Bundle-Modell, dass das 14-tägige Rückgaberecht ein Problem sein könnte: Man kauft ne CD, zieht sich die MP3s und schickt die versiegelte CD zurück. Guter Einwand, aber rechtlich sehe ich kein Problem darin, das Rückgaberecht in dem Fall einzuschränken, solange Amazon deutlich genug darauf hinweist. Die DSL-Provider machen das auch so mit dem Haken "Auftrag schnellstmöglich ausführen". Hakt man das an, hat man kein 14-tägiges Widerrufsrecht für den DSL-Vertrag und der Provider legt sofort los. Unschön ist dabei nur, dass die Provider nicht deutlich genug auf die Konsequenzen hingewiesen haben (ist das noch so?).
Wenn der Hinweis bei Amazon also deutlich genug ist(!) und der Haken nicht standardmäßig gesetzt ist(!), wird es zwar trotzdem Kunden geben, die das verpeilen; aber das werden nicht viele sein und die haben halt Pech gehabt, finde ich.